Allgemeine Geschäftsbedingungen

für eigene Handwerksleistungen und die Vermittlung von Partner-Meisterbetrieben

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anfragen, Aufträge und Vermittlungsleistungen unter den Leistungsmarken Rhein Ruhr Wohnfertig, Rhein Ruhr Haustechnik, Rhein Ruhr Raumdesign, Rhein Ruhr Malertechnik, Rhein Ruhr Elektrotechnik und Rhein Ruhr Gartenpflege.
  2. Anbieter ist: Besen Rhein Ruhr, Inhaber Saief Eddine Dghaies (Einzelunternehmen), Waldteichstrasse 115, 46149 Oberhausen, Telefon +49 162 7149229, E-Mail haustechnik-rheinruhr@web.de (nachfolgend „Anbieter“).
  3. Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die über die Websites, telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail eine Anfrage stellt (nachfolgend „Kunde“).
  4. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistungen des Anbieters

  1. Eigene Leistungen: Der Anbieter führt Entrümpelung und Haushaltsauflösung, Entkernung, Rückbau und Abriss, die Gestellung von Containern und die Entsorgung, Trockenbauarbeiten, Möbelmontage, Reinigung und Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftspflege, Hausmeisterservice einschließlich kleiner Reparaturen, die keine zulassungspflichtigen Handwerksarbeiten sind, sowie Winterdienst selbst aus (nachfolgend „eigene Leistungen“).
  2. Partnerleistungen: Arbeiten in zulassungspflichtigen Handwerken, für die der Anbieter nicht selbst in die Handwerksrolle eingetragen ist, insbesondere Heizung, Sanitär, Gas, Wärmepumpen, Elektro einschließlich Beleuchtung und Photovoltaik, Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten sowie Maler- und Lackierarbeiten, führt der Anbieter nicht selbst aus. Er vermittelt diese Arbeiten an selbstständige Meisterbetriebe aus seinem Partnernetzwerk (nachfolgend „Partnerbetrieb“, die Arbeiten „Partnerleistungen“).
  3. Der Anbieter berät Kunden zu ihrem Vorhaben, holt für Partnerleistungen die Angebote der Partnerbetriebe ein, stimmt deren Umfang mit dem Kunden und dem Partnerbetrieb ab, koordiniert auf Wunsch Termine, die Reihenfolge der Gewerke und die Abstimmung zwischen eigenen Leistungen und Partnerleistungen und bleibt Ansprechpartner des Kunden.
  4. Bei Partnerleistungen schuldet der Anbieter nur die sorgfältige Vermittlung und Koordination, nicht einen bestimmten Arbeitserfolg und nicht das Zustandekommen eines Vertrags.

§ 3 Vertrag über eigene Leistungen

  1. Über eigene Leistungen kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Grundlage ist das Angebot des Anbieters.
  2. Umfang, Vergütung, Termine und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Rechnung stellt der Anbieter.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, wird er vor Vertragsschluss über ein gesetzliches Widerrufsrecht belehrt, soweit ihm ein solches zusteht.

§ 4 Vertrag über Partnerleistungen

  1. Der Vertrag über Partnerleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partnerbetrieb zustande.
  2. Der Partnerbetrieb erstellt das Angebot in eigenem Namen. Firma und Anschrift des Partnerbetriebs werden dem Kunden spätestens mit dem Angebot mitgeteilt.
  3. Die Rechnung stellt der Partnerbetrieb direkt an den Kunden. Zahlungen leistet der Kunde an den Partnerbetrieb.
  4. Für diesen Vertrag gelten die Bedingungen des Partnerbetriebs. Der Kunde entscheidet frei, ob er ein Angebot annimmt.

§ 5 Vergütung

  1. Eigene Leistungen werden nach dem Angebot des Anbieters vergütet.
  2. Beratung, Vermittlung und Koordination von Partnerleistungen sind für den Kunden kostenlos.
  3. Der Anbieter erhält von Partnerbetrieben weder eine Vermittlungsprovision noch eine sonstige Vergütung. Die Zusammenarbeit im Partnernetzwerk beruht auf gegenseitiger Empfehlung. Der Kunde zahlt den Preis aus dem Angebot des Partnerbetriebs ohne Aufschlag.

§ 6 Partnerbetriebe

  1. Der Anbieter vermittelt Partnerleistungen nur an Meisterbetriebe, die für das jeweilige Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind und dies dem Anbieter nachgewiesen haben.
  2. Partnerbetriebe arbeiten selbstständig und in eigener Verantwortung. Sie sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  3. Auf Wunsch nennt der Anbieter dem Kunden vor der Beauftragung den vorgesehenen Partnerbetrieb.

§ 7 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde macht wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seinem Vorhaben, z. B. Objekt, Umfang, Termine und Zugang.
  2. Der Kunde ermöglicht dem Anbieter und dem Partnerbetrieb nach Absprache eine Besichtigung, soweit diese für ein Angebot nötig ist.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

  1. Für eigene Leistungen haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften; für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Für die Ausführung von Partnerleistungen, Mängel und Gewährleistung haftet allein der Partnerbetrieb als Vertragspartner des Kunden.
  3. Für eigene Pflichtverletzungen bei Vermittlung und Koordination haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten aus Vermittlung und Koordination haftet der Anbieter nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit insoweit ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz

  1. Für Partnerleistungen gibt der Anbieter die nötigen Daten des Kunden (Name, Kontaktdaten, Anschrift des Objekts, Beschreibung des Vorhabens) an den ausgewählten Partnerbetrieb weiter. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  2. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Streitbeilegung

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht zwingender Schutz ihres Wohnsitzstaates entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Oberhausen.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026

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